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CARPEDIEM GmbH: Warum verdrehen Stiftung Warentest / Finanztest die Wahrheit?
19.04.2011 12:27:35
CARPEDIEM GmbH: Richtigstellung zum Urteil des OLG Frankfurt

Seligenstadt – April 2011. Wie bereits durch OLG-Urteil festgestellt, sind Irreführungen offensichtlich ein fester Teil der Berichterstattung von Stiftung Warentest / Finanztest. Nachdem die CARPEDIEM GmbH zum neuerlichen Erfolg eine Meldung veröffentlicht hat, sieht sich Stiftung Warentest / Finanztest nun veranlasst, weitere Irreführungen gegen die CIS Deutschland AG zu verbreiten. Diese will die CARPEDIEM GmbH hier aufzeigen – und zwar so, dass sich jeder selbst ein Bild dieser Institution und ihrer Machenschaften machen kann.

In ihrer Reaktion auf das Urteil des OLG Frankfurt behaupten Stiftung Warentest / Finanztest: „Die Cis AG hat die Stiftung Warentest zweimal wegen eines Artikels über ihren riskanten Garantie Hebel Plan ’09 in Finanztest verklagt. Ein Verfahren ist vor dem OLG München zugunsten von Finanztest ausgegangen. In einem anderen Verfahren gewann die Stiftung Warentest in der Berufung vor dem OLG Frankfurt am Main in drei von vier inhaltlichen Punkten. Nur in einem Punkt bekam die Cis teilweise Recht. Dennoch berichtet der Finanzvertrieb Carpediem, der die Cis-Produkte vertreibt, von einem Urteil gegen Finanztest.“

In diesem Absatz wird behauptet, in einem zweiten Verfahren vor dem OLG München habe Stiftung Warentest / Finanztest obsiegt. Doch wie sieht die Wahrheit hierzu aus?

Wahr ist, dass seitens CIS vor dem Landgericht Traunstein Klage eingereicht wurde – Klage auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Stiftung Warentest / Finanztest hatte zuvor veröffentlicht, dass die CIS Deutschland AG noch keine Gelder investiert hätte. Diese Aussage war zu diesem Zeitpunkt falsch. Im Vorfeld hat die Stiftung Warentest / Finanztest allerdings infolge der Abmahnung erklärt, sie würde die Aussage aus dem Netz entfernen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wollte man aber nicht unterschreiben.

Zu diesem Zwecke klagte die CIS Deutschland AG. Das Landgericht bezog den Standpunkt, dass keine Wiederholungsgefahr bestünde, wenn Stiftung Warentest / Finanztest erkläre, dies nicht wieder zu machen. Dieses Statement zeigt, dass immer wieder vor Gericht gilt: Alle sind gleich, Stiftung Warentest / Finanztest ist gleicher. Denn in jedem anderen Fall besteht immer und grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis aufgrund der Wiederholungsgefahr. Das sahen die Richter im Fall Stiftung Warentest / Finanztest anders.

Die CIS Deutschland AG zog in Berufung vor das OLG München. In einem Hinweisbeschluss folgte das OLG den Ausführungen des LG Traunstein. Daraufhin zog CIS die Klage bzw. Berufung zurück.

Im Ergebnis ist aber festzuhalten: Stiftung Warentest / Finanztest hat aufgrund der Abmahnung seitens CIS eine verbreitete Falschaussage aus dem Netz genommen. Damit hat CIS das Ziel erreicht – auch wenn es Geld kostet und Gerichtsverfahren nicht zu dem Ziel der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geführt haben. Zu verbreiten, man habe dieses Verfahren gewonnen, ist allerdings schon sehr weit hergeholt. Denn ohne das Streichen dieser Aussage im Netz wäre das Verfahren sicherlich anders ausgegangen.
Doch das Statement von Stiftung Warentest / Finanztest ist noch in einem anderen wesentlichen Punkt nicht nachvollzierbar. Hier der Wortlaut: „Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 24. März 2011 über die Berufung der Cis AG entschieden. Danach hat die Cis AG in einem von vier inhaltlichen Punkten vor dem OLG Frankfurt Recht bekommen. Die anlässlich des Urteils vom Finanzvertrieb Carpediem veröffentlichte Pressemitteilung verschweigt, dass die Cis AG die anderen drei Punkte verloren hat. Carpediem verschweigt auch, dass die Cis AG ihren Prozess gegen die Stiftung Warentest vor dem Landgericht Traunstein (Az. 8 O 143/10) verloren hat. Die Berufung gegen das Urteil des LG Traunstein nahm die Cis AG zurück. Zuvor hatte das OLG München erklärt, dass die Berufung der Cis AG keinerlei Aussicht auf Erfolg habe (Az. 18 U 3389/10).“
An dieser Stelle behauptet Stiftung Warentest / Finanztest, man habe drei von vier Punkten gewonnen und nur in einem verloren. Nette Interpretation der Sachlage, kann die CARPEDIEM GmbH dazu nur sagen. Man muss auch hier genau betrachten, worum es geht.

Stiftung Warentest / Finanztest hatte pauschal behauptet, der Fonds der CIS Deutschland AG habe 18% Kosten und keinen Bezugszeitraum dazu benannt. Diese Irreführung wurde von Carpediem angeprangert und seitens des Gerichtes nun auch bestätigt. Deshalb wurde Stiftung Warentest / Finanztest untersagt, von 18% Kosten ohne Angabe des Bezugszeitraumes (hier 12 Jahre) zu sprechen.

Da diese Aussage, die isolierte Nennung von 18% Kosten, sowohl Teil des ersten als auch des zweiten Punktes der eingereichten Unterlassungsklage war, kann man es auch so sehen, dass zwei der vier Punkte durchgegangen sind. Der dritte Punkt, ob 5,9% oder 6,2% Kosten, ist nebensächlich. Der vierte Punkt allerdings ist so falsch, dass die Anwälte der CIS Deutschland AG sicher waren, diesen durchzubekommen. Allerdings sah das Gericht dies aufgrund eines Formfehlers der Anwälte anders.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das OLG Frankfurt eine Irreführung der Stiftung Warentest / Finanztest festgestellt und diese deshalb zu einer Unterlassung verurteilt hat. Ob daneben ein, zwei oder drei andere Punkte durchgingen oder nicht, spielt gar keine Rolle. Das Urteil fällt gegen Stiftung Warentest / Finanztest in genau dem Punkt aus, der veröffentlicht wurde.

Gleiches gilt für das Verfahren in Traunstein/München: Das Ziel wurde erreicht – nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung konnte Stiftung Warentest / Finanztest gerade noch abwenden. Doch auch damals handelte es sich um die Veröffentlichung und Verbreitung einer Falschaussage, die durch ein Vorgehen gegen Stiftung Warentest / Finanztest beendet wurde.


Über die CARPEDIEM GmbH

Die CARPEDIEM GmbH profitiert von einer nahezu zwanzigjährigen Historie im Bereich der Finanzdienstleistung. Sie konnte seit 1991 zahlreiche Erfahrungen zuerst als Vertriebsgesellschaft mit mehr als 2.000 Mitarbeitern und später als Maklerpool mit mehr als 1.600 freien Kooperationspartnern sammeln. Heute betreibt die CARPEDIEM GmbH mit hauseigenen Handelsvertretern Aufklärung über die Machenschaften von Anbietern und Medien. Des Weiteren ist die CARPEDIEM GmbH Komplementärin der Der Freie Berater Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der Herausgeberin der Finanzzeitschrift für Jedermann, Der Freie Berater. Der Freie Berater erscheint quartalsweise. Die Geschäfte der CARPEDIEM GmbH führt seit 1991 Daniel Shahin. Sitz der CARPEDIEM GmbH ist Seligenstadt.


Kontakt:

CARPEDIEM GmbH
Herr Michael Sielmon

Steinheimer Str. 117
63500 Seligenstadt

Telefon: +49 - (0)6182 / 9938300
Telefax: +49 - (0)6182 / 9938333

E-Mail: info@carpediemgmbh.de
Internet: http://www.carpediemgmbh.de

CarpeDiem GmbH Richtigstellung Urteil OLG Frankfurt

veröffentlicht von Michael Sielmon


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